Rechtliches · Muster

Erstinformation

Arbeitsfassung für den Website-Prototyp. Fehlende Pflichtdaten sind klar markiert und müssen vor Veröffentlichung ergänzt beziehungsweise rechtlich geprüft werden.

Erstinformation nach § 15 VersVermV – Muster. Sie muss mit dem tatsächlichen Registereintrag, der zuständigen IHK/Behörde, Beteiligungen und Schlichtungsstellen abgeglichen werden.

Informationen zum Vermittler

Tassilo Scheffran
Friedrichstraße 5a
26919 Brake (Unterweser)
Telefon: [FINAL EINFÜGEN]
E-Mail: [FINAL EINFÜGEN]

Status des Vermittlers

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Registrierung

Registrierungs-/Vermittlernummer: 3000.1259 [vor Veröffentlichung mit dem öffentlichen Registereintrag abgleichen]
Eintragung kann über das Vermittlerregister überprüft werden.

Registerstelle

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.vermittlerregister.info

Zuständige Erlaubnisbehörde / IHK

[FINAL AUS ERLAUBNIS UND REGISTER EINFÜGEN]

Beratung und Vergütung

Der Vermittler bietet im Rahmen der Versicherungsvermittlung Beratung an. Die Vergütung der Tätigkeit kann als Courtage erfolgen, die Bestandteil der Versicherungsprämie ist. Soweit im Einzelfall andere Vergütungsformen oder Kombinationen vereinbart werden, wird hierüber gesondert informiert.

Beteiligungen

[BESTÄTIGEN] Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % am Vermittler.

Schlichtungsstellen

Die nach § 15 VersVermV erforderlichen Angaben zu einschlägigen Schlichtungsstellen werden vor Veröffentlichung anhand der tatsächlich vermittelten Versicherungssparten und der aktuellen offiziellen Kontaktdaten final eingesetzt.

Weitere Vermittlungserlaubnisse

Sofern Nordlotse Finanzierungen oder Investmentprodukte vermittelt, sind die entsprechenden Status- und Pflichtinformationen für die tatsächlich vorhandenen Erlaubnisse (§ 34i / § 34f GewO) separat zu ergänzen.